Die AGB's

Hier ist die endgültige Version unserer AGB's, sie sichern die Überweisenden rechtlich ab, dass wir uns an die Abmachungen halten und geben uns das Recht den gemeinsamen Boykott so zu gestalten, wie es vorgesehen ist.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Einzahlung auf das vom Verein „Gebührenfreies Studium HCU Hamburg e.V.“ durch Rechtsanwalt Martin Klingner, Kanzlei Budapester Straße 49, 20359 Hamburg, eingerichtete Rechtsanwalt-Sammelanderkonto bei der GLS Gemeinschaftsbank eG, Bankleitzahl 430 609 67, Kontonummer 2007 867 304, Kontoinhaber RA Martin Klingner, akzeptiert die Einzahlerin bzw. der Einzahler die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Durch die Einrichtung eines Rechtsanwalt-Sammelanderkontos soll die solidarische Durchführung eines erfolgreichen Boykotts der Studiengebühren an der HCU Hamburg im Sommersemester 2007 gefördert werden. Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung und Durchführung des Boykotts ist ausschließlich der Verein „Gebührenfreies Studium HCU Hamburg e.V. “ (nachstehend: Verein)

2. Einzahlungen dürfen ausschließlich von Studierenden oder zugunsten von Studierenden an der HCU Hamburg durchgeführt werden, denen weder eine Befreiung von Studiengebühren noch eine Stundung gewährt wurde. Einzahlungen von Vollzeitstudierenden sind ausschließlich in Höhe eines Betrages von EUR 500,- zulässig. Einzahlungen in anderer Höhe nehmen am Boykott nicht teil und werden, soweit technisch möglich, unverzüglich an den Einzahler zurück überwiesen.

3. Im Feld „Kunden-Referenznummer-Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers müssen die Matrikelnummer, nachfolgend ein Leerzeichen und der vollständige Name der Einzahlerin oder des Einzahlers angegeben sein, unter welchem die Einzahlerin/der Einzahler an der HCU Hamburg eingeschrieben ist. Für Nachteile, die durch falsch, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Überweisungsträger entstehen, haftet der Einzahler/die Einzahlerin.

4. Die eingezahlten Beträge verbleiben auf dem Sammelanderkonto, bis vom Verein festgestellt worden ist, ob der Boykott erfolgreich ist oder abgebrochen wird. Dies wird umgehend öffentlich bekannt gegeben werden.

Im Erfolgsfall wird das empfangene Geld an die Einzahlerin/den Einzahler zurück überwiesen. Dies gilt auch, wenn die Einzahlenden zugunsten eines/einer Studierenden gezahlt haben.

Im Falle des Abbruchs des Boykotts werden die eingezahlten Beträge umgehend unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Studiengebühren an die HCU Hamburg überwiesen. Die Einzahler und Einzahlerinnen verzichten insoweit auf die Rückzahlung der überwiesenen Beträge. Einzahler und Einzahlerinnen, die auch in diesem Fall eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages wünschen, müssen dies explizit auf dem Überweisungsträger vermerken, und zwar durch das Kürzel „Rück“ im Feld „Verwendungszweck“.

Eine andere Verwendung der eingezahlten Beträge, insbesondere Auszahlungen an andere Personen o. ä., ist nicht möglich.

5. Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden, die keine Studiengebühren gezahlt haben, immatrikuliert bleiben und ihnen durch die Teilnahme am Boykott auch keine sonstigen Nachteile seitens der HCU Hamburg entstehen.

6. Der Boykott wird unter folgenden Umständen abgebrochen:
a. Bis zum 12.06.2007 (3 Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist) beteiligen sich weniger als 630 Studierende am Boykott.
b. Nach dem Stichtag fällt die Beteiligung unter das angegebene Quorum.
c. Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen nach Erreichen des vorgegebenen Quorums scheitern. In diesem Fall wird der Verein die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geeigneter Weise an der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise beteiligen. Dies kann beispielsweise durch eine Urabstimmung geschehen.

7. Bis zur Feststellung über das Ergebnis des Boykotts hat jeder Einzahler/jede Einzahlerin das Recht, seine/ihre Einzahlung zurück zu fordern. Hierzu ist eine schriftliche Aufforderung unter Nennung der Matrikelnummer an Rechtsanwalt Martin Klingner erforderlich. Die Rückzahlung erfolgt ca. binnen einer Woche auf das Konto des Einzahlers/der Einzahlerin.

8. Der Verein wird regelmäßig die aktuellen Kontostände veröffentlichen und Studierenden auf Wunsch Zwischenstände mitteilen.
Etwaige Zinserträge auf dem Sammelanderkonto stehen dem Verein zu, der diese ausschließlich zweckgebunden zur Deckung der Kosten der Boykottkampagne und/oder zur Förderung sonstiger Aktivitäten zugunsten eines gebührenfreien Studiums nutzen wird.

9. Hinweis: Die Einzahlung auf dem Sammelanderkonto ist eine persönliche und politische Entscheidung der Studierenden. Sie schützt nicht vor einer möglichen Exmatrikulation, sollte das Quorum erreicht und der Boykott durchgeführt werden. Der Verein haftet nicht für etwaige Nachteile, die sich aus einer nicht oder verspätet erfolgten Zahlung von Studiengebühren ergeben können. Dies gilt insbesondere auch für den Fall einer Rücküberweisung von eingezahlten Beträgen, die im Fall eines Abbruchs des Boykotts auf ausdrücklichen Wunsch von Studierenden erfolgt.

10. Vertragspartner und Haftender gegenüber den einzahlenden Studierenden aus jeglichem Rechtsgrund ist ausschließlich der Verein, welcher mit dem kontoführenden Rechtsanwalt eine gesonderte vertragliche Vereinbarung trifft.
Vertragliche oder sonstige Ansprüche der einzahlenden Studierenden gegenüber dem kontoführenden Rechtsanwalt oder dessen Kanzlei bestehen nicht. Vorsorglich verzichten die einzahlenden Studierenden insoweit auf jegliche Ansprüche.

11. Persönliche Daten, welche in der Verbindung mit der Überweisung erhoben werden, werden ausschließlich verwendet, um die eingezahlten Beträge an die Einzahler und Einzahlerinnen zurück zu zahlen oder an die HCU Hamburg zu überweisen. Nach Beendigung der Boykottmaßnahmen werden die Datensätze vollständig gelöscht.

12. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend die gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.